Open-Access-Publikations­fonds für Bücher

Sie möchten ein ganzes Buch in Open Access veröffentlichen? Dann können Sie die anteilige Über­nahme der anfallenden Open-Access-Gebühren aus dem Open-Access-Publikations­fonds der Universität Mannheim beantragen.

Voraussetzungen für die Förderung

1. Wer kann die Förderung beantragen?

Wenn Sie hauptberuflich an der Universität Mannheim tätig sind oder an der Universität Mannheim promovieren, können Sie eine anteilige Kostenübernahme für die Open-Access-Publikations­gebühr eines Buches (BPC) beantragen. Dabei müssen Sie für das Buch als Herausgeber*in bzw. Buchautor*in fungieren und für das gesamte Buch (mit-)verantwortlich sein. Der Förderantrag kann nur ein Mal pro Buch gestellt werden, auch wenn mehrere Herausgeber*innen bzw. Autor*innen mit der Universität Mannheim affiliiert sind.

2. Anforderungen an ein Open-Access-Buch

Die Publikation muss unmittelbar und vollständig im Open Access und ohne zeitliche Verzögerung zu einer möglichen Parallelausgabe erscheinen. Die Open-Access-Version der Veröffentlichung wird auf der Website des Verlags bzw. Publikations­dienstes frei zugänglich gemacht.

Das Buch wird unter einer Creative Commons (CC) oder einer vergleich­baren Open-Access-kompatiblen Lizenz veröffentlicht. Bei den CC-Lizenzen ist die Empfehlung, möglichst eine CC-BY oder CC-BY-SA Lizenz ohne weitere Einschränkungen zu wählen.

Die inhaltliche Qualität der Publikation wird über einen in der Disziplin üblichen Qualitätssicherungs- oder Auswahlprozess sichergestellt.

3. Verlagsangebot und Kostenkalkulation

Dem Antrag ist ein konkretes Verlagsangebot einschließlich einer Kostenkalkulation beizulegen. Aus dem Angebot muss klar hervorgehen, welche Leistungen von den Verlagen erbracht werden und wie hoch die Kosten für die Herausgeber*innen bzw. Autor*innen sind. Das Verlagsangebot muss verständlich und konsistent sein. Spezielle Anforderungen oder Pflichten an die Autor*innen bzw. Herausgeber*innen sind ebenfalls auszuführen. Die Kostenkalkulation soll trans­parent und nachvollziehbar sein. Daraus soll insbesondere hervorgehen, ob gewisse Kosten ausschließlich für die Druckausgabe aufgewandt werden (z. B. Druckkosten) und damit nicht förder­fähig sind.

4. Kostengrenze und förder­fähige Kosten

Maximal 4.000 EUR des Nettopreises zuzüglich der darauf erhobenen Mehrwertsteuer können übernommen werden. Sofern parallel zur Open-Access-Ausgabe auch eine Druckausgabe geplant ist, werden Druckkosten und weitere nur für die gedruckte Ausgabe anfallende Kosten nicht übernommen.

Sofern die Gesamtrechnung die maximale Fördersumme übersteigt oder nicht-förder­fähige Kosten beinhaltet, geben Sie bitte an, welche weiteren Finanzierungs­quellen verwendet werden sollen. Wenn mehrere Einrichtungen an der Finanzierung beteiligt sind, sollte der Verlag entsprechende Teilrechnungen stellen.

Die Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Sollte das Antragsvolumen die verfügbaren Ressourcen übersteigen, werden Anträge von Nachwuchs­wissenschaft­ler*innen bevorzugt. Es wird auf eine faire Verteilung auf alle Fach­bereiche geachtet.

5. Beachtung der Qualitätsstandards für Open-Access-Bücher

Wir erwarten von den Verlagen, dass den Qualitätsstandards für Open-Access-Bücher möglichst umfassend Rechnung getragen werden.

6. Nachweis in MADOC

Die UB weist das Buch in der Universitäts­bibliographie auf dem Publikations­server MADOC nach. Der Volltext wird auf MADOC archiviert und zur Verfügung gestellt. Die Publikations­daten und Kosten­informationen werden außerdem an openAPC und an die DFG übermittelt.

Bei Fragen unter­stützen wir Sie gerne: publikationsdienstemail-uni-mannheim.de.

Kontakt

Dr. Philipp Zumstein

Dr. Philipp Zumstein

Open-Access-Beauftragter der Universität Mannheim
Universität Mannheim
Universitäts­bibliothek
Schneckenhof West – Raum SN 269.1
68161 Mannheim