Open-Access-Publikations­fonds

Möchten Sie einen Artikel in einer Open-Access-Zeitschrift veröffentlichen? Dann können Sie die Über­nahme von Publikations­kosten – auch „Article Processing Charges“ (APC) genannt – aus dem Open-Access-Publikations­fonds der Universität Mannheim beantragen.

Die Universitäts­bibliothek und das Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung (MZES) finanz­ieren den Publikations­fonds seit 2022 mit Unter­stützung der Deutschen Forschungs­gemeinschaft (DFG). Von 2017 bis 2021 wurde der Publikations­fonds vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) unter­stützt.

Voraussetzungen für die Förderung

1. Wer kann die Förderung beantragen?

Wenn Sie an der Universität Mannheim hauptberuflich tätig oder an der Universität Mannheim Doktorandin oder Doktorand sind, können Sie die Über­nahme der Publikations­kosten für Ihren Artikel beantragen. Dabei müssen Sie als „Submitting Author“ oder „Corresponding Author“ für die Zahlung der Publikations­gebühren verantwortlich sein.

2. In welchen Open-Access-Zeitschriften können Sie publizieren?

Der Artikel muss in einer reinen Open-Access-Zeitschrift erscheinen, das heißt alle Beiträge in der Zeitschrift müssen mit dem Erscheinen vollständig und entgeltfrei im Internet zugänglich sein. Das Directory of Open Access Journals (DOAJ) weist solche Zeitschriften nach.

Artikel in sogenannten hybriden Zeitschriften – subskriptions­pflichtigen Zeitschriften mit Open-Access-Optionen – und in Mirror Journals können nicht gefördert werden.

Informationen zur Kostenübernahme von Publikations­gebühren in hybriden Zeitschriften einzelner Verlage im Rahmen von Trans­formations­verträgen finden Sie unter Open Access bei Verlagen.

Außerdem muss die Zeitschrift ein im jeweiligen Fach anerkanntes Qualitätssicherungs­verfahren anwenden – in der Regel „Peer Review“.

3. Wann können Sie die Förderung beantragen?

Den Antrag auf Förderung können Sie während des gesamten Publikations­prozesses stellen: vor dem Einreichen, während der Begutachtung oder bei Annahme des Manuskripts.

4. Kostengrenze

Eine Publikations­gebühr von bis zu 2.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer für einen Artikel kann komplett übernommen werden. Bei höheren Publikations­gebühren werden anteilig 2.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer übernommen. Darüber hinausgehende Kosten sind von den Antragstellenden zu tragen.

5. Rechnung

Die Rechnung muss an die Universität Mannheim ausgestellt werden. Bitte verwenden Sie diese Rechnungs­adresse: Universität Mannheim, Kreditorenbuchhaltung, 68131 Mannheim.

Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

  • Leitkriterium: K4010000001F1000M
  • Ihren Namen und den Titel des Artikels
  • DE 143845342 als Umsatzsteuer-ID-Nummer (UID oder VAT identification number) der Universität Mannheim (falls nötig)

6. Acknowledgements

Ihr Artikel soll in den Acknowledgements einen Hinweis auf die Förderung durch die Universität Mannheim oder durch das MZES enthalten.

Beispiel: „The publication of this article was funded by the University of Mannheim.” oder „The publication of this article was funded by the Mannheim Centre for European Social Research (MZES).”

Bei Publikationen, die aus einem von der DFG geförderten Projekt hervorgehen, muss das Projekt in den Acknowledgements genannt werden.

7. Nachweis in MADOC

Die UB weist den Artikel in der Universitäts­bibliographie auf dem Publikations­server MADOC nach und kennzeichnet ihn als geförderten Artikel. Der Volltext wird auf MADOC archiviert und zur Verfügung gestellt. Die Daten werden außerdem an openAPC und an die DFG übermittelt.

Bei Fragen unter­stützen wir Sie gerne: publikationsdienstemail-uni-mannheim.de.

Kontakt

Dr. Philipp Zumstein

Dr. Philipp Zumstein

Open-Access-Beauftragter der Universität Mannheim
Universität Mannheim
Universitäts­bibliothek
Schneckenhof West – Raum SN 269.1
68161 Mannheim