Dann können Sie einen Semesterapparat in Ihrem Bibliotheksbereich zusammenstellen lassen oder den Teilnehmenden an Ihrer Lehrveranstaltung im Rahmen des Urheberrechts einen digitalen Semesterapparat auf der Lernplattform ILIAS zugänglich machen.
Damit die ausgewählten Medien Ihren Studierenden während des gesamten Semesters zur Verfügung stehen, sind sie von der regulären Ausleihe ausgenommen. Im Katalog Primo wird angezeigt, wenn sich ein Buch in einem Semesterapparat befindet. Ihr Semesterapparat kann Literatur aus dem gesamten Bestand der Universitätsbibliothek Mannheim enthalten. Die Aufstellung von Medien aus anderen Bibliotheken oder Privatbesitz ist grundsätzlich auf eigenes Risiko möglich. Die UB haftet nicht für Verlust oder Beschädigung.
Beantragen Sie die Einrichtung Ihres Semesterapparats frühzeitig, möglichst vier Wochen vor Semesterbeginn, bei Ihrem Bibliotheksbereich. Senden Sie uns das ausgefüllte Antragsformular mit der Liste Ihrer gewünschten Medien einschließlich der Signaturen.
Semesterapparate bleiben bis zum Ende des laufenden Semesters, 31. Januar oder 31. Juli, bestehen. Verlängerungswünsche richten Sie an Ihren Bibliotheksbereich.
Wenn Sie den Teilnehmenden an Ihrer Lehrveranstaltung urheberrechtlich geschützte Materialien über die Lernplattform ILIAS zugänglich machen möchten, gibt § 60a Urheberrechtsgesetz (UrhG) den rechtlichen Rahmen dafür vor. Im Überblick:
Zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre dürfen zu nicht kommerziellen Zwecken in elektronischer Form zugänglich gemacht werden:
Vollständige Beiträge aus Zeitungen oder „Kioskzeitschriften“ dürfen Sie nicht zugänglich machen. Als Werke geringen Umfangs gelten Druckwerke bis 25 Seiten und Filme und Musik bis 5 Minuten Länge.
Die Materialien dürfen nur zugänglich gemacht werden
Mehr Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der UB zum Urheberrecht.
Hat die Universitätsbibliothek E-Books oder Aufsätze in E-Journals bereits in ihrem Bestand, können Sie diese Ressourcen in Ihrem digitalen Semesterapparat einfach verlinken.
Unsere E-Books finden Sie im Katalog Primo. Über Permalinks können Sie in der Lernplattform ILIAS direkt auf E-Books im Katalog Primo verlinken.
Auf E-Journals können Sie über den Katalog Primo, die Elektronische Zeitschriftenbibliothek (EZB) oder direkt aus den Fachdatenbanken zugreifen. Viele Zeitschriften und Datenbanken bieten Ihnen die Möglichkeit, über Permalinks auf lizenzierte Inhalte zu verlinken.
Die E-Medien der Universitätsbibliothek stehen den Angehörigen der Universität Mannheim – Professorinnen und Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Studierenden – auf dem Campus, im WLAN eduroam und grundsätzlich auch von außerhalb des Campus zur Verfügung. Außerhalb des Netzes der Universität Mannheim nutzen Sie unser Angebot
Vollständige urheberrechtlich geschützte Beiträge aus Zeitungen oder „Kioskzeitschriften“ dürfen Sie nicht zugänglich machen. Zugang zu Presseartikeln haben Sie und Ihre Studierenden jedoch über unsere lizenzierten Zeitungsportale, Pressearchive und Online-Ausgaben von Zeitungen. Viele Zeitungen und Datenbanken bieten Ihnen die Möglichkeit, über Permalinks auf lizenzierte Inhalte zu verlinken.
Enthält zum Beispiel: The Economist, Financial Times, Wall Street Journal
Enthält zum Beispiel: The New York Times, Financial Times, The Guardian
Es ist erlaubt, einzelne Artikel aus der Datenbank Factiva für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Lehrveranstaltung in digitale Semesterapparate aufzunehmen. Dabei muss die Quelle angegeben werden. Zusätzlich muss angegeben werden, dass der Artikel aus Factiva stammt. Der Artikel muss gelöscht werden, wenn er für den Zweck nicht mehr benötigt wird.
Enthält zum Beispiel: The New York Times, The Guardian
Enthält zum Beispiel: Handelsblatt, WirtschaftsWoche, DIE ZEIT
Die F.A.Z. gewährt das Recht, Artikel des F.A.Z.-Bibliotheksportals, zu denen Zugang im Rahmen der Campuslizenz besteht, zum Zweck der Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre, insbesondere in digitalen Semesterapparaten, zu nutzen. Dabei gelten im Übrigen die Bedingungen des § 60a Absatz 1 UrhG.
Alle lizenzierten Online-Ausgaben von Zeitungen finden Sie im Katalog Primo. Um gezielt nach Zeitungen zu suchen, können Sie Ihre Recherche in der Erweiterten Suche auf die Materialart „Zeitschriften“ einschränken.
Werke unter freien Lizenzen, zum Beispiel Creative Commons Namensnennung (CC BY), können Sie ohne die Einschränkungen des § 60a UrhG im Rahmen der Lizenzbedingungen nutzen.
Informationen zu freien Lehrmaterialien – Open Educational Resources (OER) – bündelt die Website OERinfo. Angeboten werden Open Educational Resources über die Plattform OER Commons.